Offizieller Vertreter des Chinesischen Fußballverbandes: Zuschauer, die den Wettbewerb stören, beleidigen und mit Worten und Taten provozieren usw. werden auf dem Wettkampfgelände bestraft
6686 Sportnachrichten am 5. November Der chinesische Fußballverband hat ergänzende Vorschriften zur Präzisierung von Artikel 88 des „Disziplin- und Ethikkodex“ erlassen. „Der Wettkampfbereich und/oder Verein ist für das Verhalten der Zuschauer verantwortlich“, insbesondere für die Definition von „unangemessenem Verhalten der Zuschauer“. Zuschauer“.
Diese ergänzende Regelung wird ab dem ersten Spiel der Profiliga-Saison 2026 umgesetzt.
Spezifisches „unangemessenes Verhalten“ umfasst
(1) das Zünden, Abfeuern und Werfen von Geräten, die zu Verbrennungen führen können, wie z. B. Feuerwerkskörper und Feuerwerkskörper (einschließlich kalter Feuerwerkskörper);
(2) die Erzeugung von Lärm und/oder Licht, die den Wettbewerb und/oder die Ordnung am Wettkampfort stören können, wie z. B. die Verwendung von laseremittierenden Geräten, um den Wettbewerb und/oder die Ordnung am Wettkampfort zu stören, das Herstellen und Verwenden von Trillerpfeifen und/oder andere Geräusche, die den Wettbewerb stören können;
(3) Werfen von Trümmern, Gegenständen wie Feuerwerkskörpern und Feuerwerkskörpern, Papier, Bechern, Flaschen, Tüten, Lebensmitteln und anderen Gegenständen, die durch nationale Gesetze und Vorschriften verboten sind und Veranstaltern das Mitbringen in Stadien verboten ist;
(4) beleidigende und provokative Worte und Taten in jeglicher Form;
(5) Darstellung in jeglicher Form, die nicht genehmigt oder widersprüchlich ist mit dem genehmigten Plan übereinstimmen oder in irgendeiner Form zur Schau gestellt werden, die gegen nationale Gesetze und Vorschriften verstößt, die nationale Einheit beeinträchtigt, gegen die Grundwerte des Sozialismus verstößt oder eine politische, rassische, religiöse oder ideologische Ausschweifung mit sich bringt; parteiische, kulturelle Aufwiegelung, kulturelle Entfremdungsinhalte oder schädliche Inhalte, die beleidigend, anzüglich oder symbolisch sind, oder Slogans, Banner, Flugblätter, Bilder, Aktionen, Kleidung, Ausrüstung und andere zur Schau gestellte Gegenstände, die eine negative Auswirkung haben;
( 6) Einbruch in Wettkampfstätten oder Stadien, einschließlich Überklettern oder Einbrechen von Wettkampfstätten, oder der Einsatz von Drohnen, bemannten Ballons, Flugmodellen, unbemannten Freiballons, Fesselballons, motorisierten Fallschirmen und anderen „niedrigen und kleinen“ Luftfahrzeugen, Drachen und anderen schwebenden Gegenständen oder anderen Geräten, Werkzeugen, Instrumenten, die in den vertikalen Himmel über dem Wettkampfort, in den vertikalen Himmel über dem Zuschauersitzbereich des Stadions und in den Himmel über anderen Bereichen des Stadions eindringen, in denen der Wettbewerbsveranstalter dies verbietet Eindringen;
(7) Gewalt anwenden (einschließlich des Werfens von Gegenständen) gegen Spieler, Offizielle, Spieloffizielle und andere Zuschauergegenstände), Belagerung, Belagerung und Misshandlung von Spielern, Offiziellen und Wettbewerbsfunktionären; Zerstörung von Stadionausrüstung und -einrichtungen sowie andere Verhaltensweisen, die den normalen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen;
(8) Andere unangemessene Verhaltensweisen, die den normalen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen und die Reihenfolge der Wettbewerbsaktivitäten stören.